Fischereigeschichte Islands – Zweiter Teil

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden die Fischerboote größer und konnten eine weitaus größere Menge an Fisch fangen als im vergangenen Jahrhundert. Aufgrund dessen mussten die Isländer ihre Hoheitsgewässer ausweiten, um die eigenen Fischbestände vor den ausländischen Fischerbooten zu schützen. Zu dieser Zeit fischten Großbritannien, die Niederlande, Belgien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland in isländischen Gewässern.

Im Jahre 1952 wurden die isländischen Hoheitsgewässer auf 4 Seemeilen erweitert, 1958 auf 12 Seemeilen, 1972 auf 50 Seemeilen und schließlich wurde eine ausschließliche Wirtschaftzone von 200 Seemeilen eingerichtet.

Um die 200-Meilenzone durchsetzen zu können, mussten die Isländer gegen die großen europäischen Seemächte aufbegehren. Dieser Konflikt um die Hoheitsgewässer wird heute als die Kabeljau-Kriege bezeichnet. Besonders Großbritannien protestierte gegen das Anliegen der Isländer. Der Höhepunkt der Kabeljau-Kriege war zwischen September 1972 und November 1973, als es isländischen Booten gelang 82 Fischernetze von britischen Trawlern abzuschneiden, die innerhalb der 50-Meilenzone fischten.

Als es den Isländern gelungen war, die fremden Trawler zu vertreiben, wurden erst die Ausmaße der Raubfischerei sichtbar. Man diskutierte die Einführung einer Fischereikontrolle, als 1975 der sogenannte "Schwarze Bericht" des isländischen Meeresforschungsinstitutes veröffentlicht wurde. Der Bericht machte den Isländern den schlechten Zustand ihrer Fischbestände bewußt. Es wurde empfohlen, die Kabeljau-Fischerei um fast die Hälfte zu verringern, also von 400.000 Tonnen auf 230.000 Tonnen.

In den Jahren 1976 bis 1983 folgte dann eine Periode, in der Trawlern an bestimmten Tagen des Jahres das Fischen untersagt wurde. Dieses System war kontrovers und wurde nicht von allen mit Wohlwollen aufgenommen, weil es keinen erkennbaren Einfluss auf die Fischbestände hatte. Die Kosten für die Fischerei erhöhten sich und die Fangmengen überstiegen trotzdem die veranschlagten Quoten.

Einführung des Quotensystems 1984

Im Jahre 1983 gibt es einen Schnitt in der isländischen Fischerei. Das isländische Meeresforschungsinstitut berechnete eine Quote von 350.000 Tonnen Kabeljau, die nach neuen Untersuchungen auf 300.000 Tonnen korrigiert wurde. Der Kabeljau-Fang in diesem Jahr war jedoch so schlecht, dass er nicht einmal diese Quote erreichte. Im Jahre 1983 wurden lediglich 294.000 Tonnen Kabeljau gefangen. Es war der schlechteste Fang seit 1947 und 1948.

Die Isländer führten 1984 ein Quotensystem ein, um die Fischbestände besser kontrollieren zu können. 1990 kamen die Gesetze über den freien Verkauf der Fischerei-Quoten hinzu. Mit diesem System wurde den Fischern ein Anteil an der jährlich neu festgelegten Quote zugesprochen und gleichzeitig die Verantwortung über die isländischen Fischbestände in die Hände gelegt.

Das isländische Meeresforschungsinstitut untersucht jährlich den Zustand der Fischbestände in den isländischen Hoheitsgewässern. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen empfiehlt das Fischereiministerium eine Gesamtmenge an Fisch, die im kommenden Jahr gefangen werden darf. Schließlich legt der Fischereiminister die entgültige Quote fest.

Die Gesamtquote der Isländer (TAC) wird darüber hinaus mit dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) abgeglichen, einer internationalen Organisation, deren Mitglieder 20 Fischerei-Nationen sind.

 Island war das erste Land auf der Welt, das 1984 ein Quotensystem einführte. Es war eine gewagte Entscheidung, die jedoch dazu geführt hat, dass Island zu den Ländern mit dem besten Fischerei-Management gehört. Mit der Einführung des Quotensystems hat Island eine sichere und vorhersehbare Fischerei für Kunden auf der ganzen Welt geschaffen. Dadurch wird der Fang der meisten Fischarten gleichmäßig über das Jahr verteilt und die Quote nicht in nur wenigen Monaten aufgebraucht, wie es bei vielen anderen Ländern zu sehen ist. Dies sichert Island das ganze Jahr über Kunden, die frischen Fisch kaufen wollen.


Abteilung


Icefresh GmbH

Union-Brauerei-Str. 4d
64521 Groß-Gerau
Tel.: +496152/80799-0 | Fax: +496152/80799-29
info@icefresh.de

Impressum
Datenschutzerklärung